
Gleiche Gesellschaft. Gleiche Leistungen.
Nur preiswerter!
Gesetzliche Grundlage und Informationen
Der Gesetzgeber hat mit dem Paragrafen 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt, dass Versicherte das Recht besitzen, ihren PKV-Tarif innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft unter Beibehaltung aller Rechte und der Altersrückstellungen zu wechseln. Vorgesehen war auch „bei gleichen Leistungen“. Das Gesetz wurde in diesem KERNPUNKT jedoch nicht ordnungsgemäß formuliert, mit der Folge, dass fast alle Gesellschaften einen preiswerten Tarif anbieten, dieser jedoch auch immer mit einer der Preisreduzierung angepassten Leistungsreduzierung verbunden ist.
Die Gesellschaften nutzen diese Schwachstelle im Gesetzestext aus. Ein Tarifwechsel bei gleichzeitiger Leistungsreduzierung war auch vor dem Gesetz schon möglich, ein neues Gesetz wäre nach den aktuellen Auslegungen der Gesellschaft zu §204 VVG überhaupt nicht nötig gewesen.
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Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich viele seriöse Dienstleister mit diesem Thema befasst. Wie in allen Geschäftsbereichen versuchen aber auch in diesem Bereich, Glücksritter und schwarze Schafe Fuß zu fassen.
Lassen Sie sich die Registrierung des Anbieters ins Versicherungsvermittlerregister (VVG-Register) der Deutschen Bundesbank vorlegen. Diese Registrierung ist für die Ausübung der Tätigkeit unbedingt erforderlich.
Vergleichen Sie den Namen des Geschäftsführers auf der Internetseite mit dem Namen des Erlaubnisinhabers, diese Angaben müssen identisch sein.
Vermeiden Sie auf marktschreierische Angebote einzugehen, in denen unrealistische Ersparnismöglichkeiten vorgetäuscht werden. Wenn Sie lesen „Kunde A konnte durch unsere Tätigkeit über 7.000 € im Jahr einsparen“ ist dies unrealistisch. Dies würde voraussetzen, dass der Kunde an die 2000 € monatliche Prämie bezahlt. In Einzelfällen mag dies zutreffen, es handelt sich dann aber in der Regel um eine Ausnahme.
Der Versicherungsvertreter ist Mitarbeiter der Gesellschaft und erhält von dort seine Bezüge. Seine Aufgabe ist es durch den Verkauf von Versicherungen die Einnahmen der Gesellschaft zu steigern.
Abgesehen davon sind Versicherungsmakler nicht zwangsläufig spezialisiert darauf, mehrere tausend Tarife von über 40 Gesellschaften zu vergleichen, um das Sparpotential zu ermitteln.
Ein für den Versicherten optimaler Tarif ist für die Versicherung meist der Ungünstigste. Wer daher auf eine externe Beratung verzichtet, riskiert langfristig in einem teureren Tarif mit überhöhten Zuschlägen zu bleiben. Die Folgekosten dieses Fehlentscheides können ein Leben lang nachwirken und übersteigen die Investition in eine professionelle Beratung bei Weitem.
Wir empfehlen nur seriöse und etablierte Dienstleister, die sich zuvor für eine Zusammenarbeit mit Förderung Mittelstand qualifizieren mussten und unsere Standards erfüllen.

